Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen

Bundestag beschließt härtere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen - (Foto: Bundestagssitzung am 06.11.2026)
Der Bundestag hat härtere Strafen für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs erhielt am Freitag im Parlament die Stimmen der Union, SPD, Grünen und Linken, die AfD enthielt sich.

Damit werden K.o.-Tropfen in Zukunft rechtlich auf einer Stufe mit Waffen und Messern stehen, wodurch die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre Gefängnis steigt, wenn Täter solche Mittel einsetzen.

Hintergrund des Gesetzentwurfes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024, wonach über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen bei einem sexuellen Übergriff keine "gefährlichen Werkzeuge" sind. Solche Fälle fallen im Sexualstrafrecht deshalb bislang unter einen Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren. Künftig sollen sie auch als "besonders schwere sexuelle Übergriffe" gelten.

Als gefährlich sollen laut Entwurf Werkzeuge oder Mittel gelten, die im konkreten Fall geeignet sind, "erhebliche Verletzungen oder erhebliche gesundheitliche Schäden herbeizuführen". Eine unmittelbare Einwirkung des Täters von außen soll dafür nicht erforderlich sein. Explizit führt die Bundesregierung in der Begründung aus, dass der Tatbestand damit auch K.-o.-Tropfen erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung unter "Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe" fallen.