Nach dem ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Berghaupten im Ortenaukreis seit 2019 gelten nun besondere Regelungen für den Transport von Rindern außerhalb Baden-Württembergs. Das teilte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk am Donnerstag in Stuttgart mit. Für Tiere, die in andere Bundesländer oder EU-Staaten verbracht werden sollen, gibt es drei Möglichkeiten: Entweder sind sie vollständig gegen BTV-8 geimpft und befinden sich im Immunitätszeitraum, es handelt sich um Nachkommen unter 90 Tage alter geimpfter Muttertiere, oder die Tiere wurden mindestens 14 Tage vor dem Transport mit Insektiziden geschützt und negativ getestet. Innerhalb Baden-Württembergs ist der Transport weiterhin uneingeschränkt möglich. Hauk betonte, dass die vom Land und der Tierseuchenkasse bezuschusste freiwillige Impfung sich für den Tierhandel als wichtige Unterstützung erweise. Wegen der aktuellen Seuchenentwicklung sei es notwendig, verstärkt gegen BTV-8 zu impfen, während die Impfung gegen BTV-3 unverändert fortgesetzt werden müsse.
Blauzungenkrankheit beeinflusst Tierhandel in Baden-Württemberg

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16. Oktober 2025 - 10:25 Uhr
Von Peter Heidenreich