Müller führte aus, zum anderen sehe man kritisch, dass in dem Entwurf explizit beschrieben werde, dass in dieser neuen Vertragswelt von einem üblichen Qualitätsstandard "nach unten" abgewichen werden könne. Verbraucher könnten so den Eindruck gewinnen, künftig zwischen guten und schlechten Gebäuden unterscheiden zu müssen. Diese Qualitätsdiskussion wäre allerdings "fatal und nicht sachgerecht", sagte Müller. "Um dies zu vermeiden, hätte die Bundesregierung das eigentliche Problem, die juristische Bewertung der üblichen Beschaffenheit von Gebäuden, stärker in den Blick nehmen müssen." Müller ergänzte: "Hoffen wir, dass im parlamentarischen Verfahren wichtige Korrekturen vorgenommen werden können."
Den Kerngedanken des Gesetzes lobte Müller allerdings. "Gut ist, dass die Bundesregierung anerkennt, dass zu viele Anforderungen an Gebäude das Bauen verteuern", sagte er.