Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Polizeibeamter wegen einer fingierten Verkehrskontrolle bestätigt. Das teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.
Das Landgericht Berlin hatte die Angeklagten im Februar 2025 wegen Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, teilte der Bundesgerichtshof mit. Die Beamten hatten im Juli 2023 einen Autofahrer unter dem Vorwand einer Verkehrskontrolle angehalten und durchsucht.
Die Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt nicht im Dienst waren, nutzten ein Zivilfahrzeug der Polizei, um den Geschädigten auf der Autobahn A100 in Berlin zu stoppen.
Sie forderten ihn auf, sein Fahrzeug zu verlassen, durchsuchten ihn und hielten ihn für mindestens zwölf Minuten in ihrem Fahrzeug fest, während sie sein Auto durchsuchten. Das Motiv der Tat blieb unklar.
Das Landgericht bewertete die Tat als besonders schweren Fall der Nötigung, da die Beamten ihre Stellung missbrauchten. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten (Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 5 StR 338/25).
BGH bestätigt Urteil gegen Polizisten wegen fingierter Verkehrskontrolle

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16. Oktober 2025 - 10:40 Uhr
Von Sophie Neumann