Hauptbestandteile der Bruttoarbeitskosten bildeten die Bruttoverdienste mit 56.572 Euro und die vom Arbeitgeber getragenen Lohnnebenkosten mit 17.341 Euro. Wie das Statistische Landesamt auf Basis der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2024 mitteilte, erhöhten sich die Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren um +47 % (2008 = 50.438 Euro). Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von rund 2,4 %. Dabei stiegen die Lohnnebenkosten mit +49 % (2008 = 11.628 Euro) etwas stärker als die Bruttoverdienste mit +46 % (2008 = 38.810 Euro).
Die Anteile der Bruttoverdienste und der Lohnnebenkosten an den gesamten Bruttoarbeitskosten blieben dabei über die vergangenen sechzehn Jahre mit rund 77 % bzw. 23 % unverändert. Während der Anteil der gesamten Lohnnebenkosten an den Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren stabil bei rund 23 % blieb, erhöhte sich der Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten von 18,4 % im Jahr 2008 auf 20,1 % im Jahr 2024. Verantwortlich für den Anstieg waren insbesondere gestiegene Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
So erhöhte sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 4,5 % auf 5,9 %, der Anteil der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 2,6 % auf 3,7 %. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die Aufwendungen für beide Kostenarten in etwa verdoppelt: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 2.291 Euro auf 4.331 Euro und die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 1.315 Euro auf 2.719 Euro.