Anklage wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Prostitution

Anklage wegen bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Prostitution - (Foto: Polizeiauto (Archiv))
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen fünf Personen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung der Prostitution Anklage erhoben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Unter den Angeschuldigten sind vier chinesische Staatsangehörige im Alter von 46, 43, 42 und 35 Jahren sowie ein 22-jähriger Deutscher.
Drei der Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Der 43-jährige und der 35-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, über mehr als drei Jahre hinweg an über 500 verschiedenen Orten in Deutschland Prostitutionsstätten in gemieteten Apartments und Hotelzimmern betrieben zu haben. Dabei sollen sie überwiegend chinesische Frauen eingesetzt haben, die weder über einen Aufenthaltstitel verfügten noch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt waren. Die Buchungs- und Bezahlvorgänge sollen über ein Netz von in China ansässigen 'Telefonisten' abgewickelt worden sein. Der mutmaßlich verursachte Steuerschaden beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, der Sozialversicherungsschaden auf fast 3,5 Millionen Euro. Die Anklageerhebung folgte auf umfangreiche Ermittlungen, bei denen im Mai 2025 in 40 Objekten bundesweit Durchsuchungen mit knapp 800 Beamten der Bundespolizei stattfanden. Die Anklage wurde bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt erhoben.

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