Die Geschädigte wollte sich bei ihm über ein Brustwarzenpiercing informieren. Obwohl sie signalisierte, damit nicht einverstanden zu sein, soll er sein übergriffiges Verhalten kurz darauf wiederholt und die Geschädigte erneut an ihrer Brust berührt haben. Das Gericht konnte sich aufgrund der Aussagen der Zeugen, die im Hauptverhandlungstermin am Dienstag vernommen wurden, nicht davon überzeugen, dass sich der Sachverhalt so wie angeklagt zugetragen hat.
Der Angeklagte ist deshalb auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen worden. Der für Freitag anberaumte Fortsetzungstermin entfällt.