Das Denkmalschutzamt Hamburg hat seine Praxishilfe zum Umgang mit erneuerbaren Energien erweitert. Der Leitfaden bietet nun auch Hilfestellungen für Wärmepumpen und Dach- sowie Fassadenbegrünungen bei denkmalgeschützten Gebäuden, teilte der Senat am Donnerstag mit. Diese Erweiterung soll Eigentümern von Denkmälern den Einsatz erneuerbarer Energien erleichtern und gleichzeitig den Denkmalschutz berücksichtigen.
Die Praxishilfe differenziert zwischen Regelfällen, die schnell genehmigt werden können, und komplexeren Fällen, bei denen individuelle Lösungen in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt gefunden werden müssen.
Mitarbeiter des Amtes stehen für Beratungen zur Verfügung, um den Einsatz von erneuerbaren Energien in Einklang mit den Anforderungen des Denkmalschutzes zu bringen.
Carsten Brosda (SPD), Senator für Kultur und Medien, erklärte, dass das Ziel sei, Denkmalschutz und Energiewende zu vereinen. Katharina Fegebank (Grüne), Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, ergänzte, dass die Praxishilfe ein Beispiel dafür sei, dass sich Klimaschutz und Denkmalschutz nicht ausschließen müssen. Der Leitfaden ist online abrufbar.
Denkmalschutzamt Hamburg erweitert Praxishilfe für erneuerbare Energien

Foto/Text dts
19. Juni 2025 - 16:00 Uhr
Von Peter Heidenreich