Im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München darf vorläufig Cannabis konsumiert werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit einem Beschluss vom Montag entschieden, wie er am Dienstag mitteilte. Im südlichen Teil des Parks sowie im Hofgarten und Finanzgarten bleibt der Konsum von Cannabis-Produkten dagegen untersagt. Geklagt hatten zwei Männer aus dem Münchner Umland gegen eine landesrechtliche Regelung, die den Konsum in den Parkanlagen verbietet.
Sie argumentierten unter anderem, dass das Bundesgesetz strengere Landesregelungen ausschließe und Cannabiskonsumenten gegenüber Tabakkonsumenten benachteiligt würden. Der Freistaat Bayern hält das Verbot zum Schutz von Nichtrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, für gerechtfertigt. Der Gerichtshof sieht im Nordteil des Englischen Gartens vorerst keine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit, da dieser Bereich weitläufiger und weniger frequentiert sei. Für die anderen Parkanlagen überwiege dagegen der Schutz der Gesundheit Dritter und der Allgemeinheit vor Belästigungen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.