Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag, Jan Redmann, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, die Verfassungsbeschwerde des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) zurückzuweisen. Karlsruhe habe dem Sender unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt, so die Fraktion am Donnerstag.
Der RBB hatte zuvor gegen den neuen Staatsvertrag geklagt, der die Mitwirkung Brandenburgs innerhalb des Senders regelt. Redmann bezeichnete es als „Armutszeugnis“, dass es überhaupt eines Staatsvertrags bedurfte, um Brandenburg angemessen zu berücksichtigen.
Dass der RBB dennoch juristisch dagegen vorging, sei „die Krönung“ gewesen.
Mit dem Urteil aus Karlsruhe sei diese Debatte nun beendet, so der CDU-Politiker. Aus seiner Sicht müsse der Sender künftig seine Ressourcen stärker in Inhalte und Programm investieren, statt in rechtliche Auseinandersetzungen. „Der RBB sollte seine Energie nicht länger in juristische Streitigkeiten stecken, sondern in ein Programm, das den Auftrag ernst nimmt – ausgewogen, relevant und mit einem klaren Blick auf Brandenburg“, sagte Redmann.
CDU-Fraktionschef Redmann begrüßt RBB-Schlappe in Karlsruhe

Foto/Text dts
21. August 2025 - 11:55 Uhr
Von Sandra Will