Brunftzeit: Wildunfälle vermeiden

ARAG Experten über das richtige Verhalten im herbstlichen Verkehr

Die Tage werden wieder kürzer und so sind Autofahrer vermehrt auch in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs. Mit ihnen allerdings auch viele Tiere, die oft zu spät gesehen werden. Rund 232.000 verendete Wildschweine, Hirsche und Rehe nennt der Deutsche Jagdverband für die Saison 2022/2023. Dabei verunglückten außerdem mehr als 2.700 Menschen in Folge von Wildunfällen. Immer wieder gibt es auch Tote. Wie man solche Unfälle bestmöglich vermeidet, erklären ARAG Experten.

Reges Treiben im Herbst
Eine schreckliche Vorstellung: Man ist im Morgengrauen unterwegs zum Arbeitsplatz, fährt die noch recht leere Landstraße entlang und plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn. Was in ländlichen und bewaldeten Gebieten zwar das ganze Jahr über passieren kann, häuft sich innerhalb der Brunftzeit von Rot- und Damwild. Denn gerade die Paarungszeit sorgt für mehr Bewegung bei den Wildtieren, verbunden mit dem Wechsel von Waldabschnitten. Und obwohl die Brunftzeit schon Mitte Juli beginnt, ist gerade der Herbst laut ARAG Experten die Hauptzeit für Wildunfälle. Denn die Tiere sind insbesondere in der Dämmerung aktiv und die fällt in den herbstlichen Monaten in typische Berufsverkehrszeiten. Und auch wenn Wildschweine sich erst später paaren – ihre sogenannte Rauschzeit liegt zwischen November und Januar – ist auch mit diesen borstigen Gesellen jetzt zu rechnen, denn durch die Maisernte verlassen sie jetzt die Feldflur und wechseln in den Wald.

Richtiges Verhalten beim Wildwechsel
Vorsichtig sollten Autofahrer aber nicht nur in der Dämmerung, sondern auch bei Nacht oder bei Nebel sein. Besondere Umsicht gilt auf neuen Straßen, die durch Waldgebiete führen, denn auch Wildtiere sind Gewohnheitstiere. Daher behalten sie ihren Lebensraum zunächst bei und kennen die Gefahr neuer Streckenabschnitte nicht. Besonders wenn noch Schilder fehlen, sollte man sich hier ebenso wie in bekannten Wildwechsel-Regionen  von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit verabschieden und den Fuß vom Gas nehmen.

Selbst 80 Stundenkilometer können noch zu schnell sein, da Gefahrensituationen meist blitzartig entstehen und  die Entfernung zum plötzlich auftauchenden Tier oft gering ist. Selbst bei diesem gemäßigtem Tempo beträgt der reine Bremsweg noch rund 60 Meter, die Reaktionszeit nicht mit eingerechnet. Daher raten die ARAG Experten, aufmerksam die Wald- und Straßenränder zu beobachten und sich bewusst zu machen, dass insbesondere Rehe und Hirsche im Scheinwerferlicht erstarren. Trifft man auf ein Tier, gilt es also, die Scheinwerfer abzublenden, abzubremsen und warnend zu hupen. Zudem sollte grundsätzlich mit Nachzüglern gerechnet werden.

Besonnen bleiben bei Kollision
Trotz aller Vorsicht besteht ein Restrisiko der Kollision. Bleibt keine Zeit zum Ausweichen und ist ein Zusammenprall mit dem Tier unvermeidbar, ist die einzig sinnvolle Reaktion, das Lenkrad gut festzuhalten und seine Spur zu halten. Weder sollte das Abbremsen zu abrupt geschehen, noch das Lenkrad herumgerissen werden. Denn auch wenn wir intuitiv ausweichen wollen, liegt hier die höhere Gefahr, selbst schwer zu Schaden zu kommen. Ist es zur Kollision gekommen, raten die ARAG Experten, als allererstes den Warnblinker zu aktivieren, die Unfallstelle zu sichern und ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen: Innerorts sind das 50 Meter, auf der Landstraße 100 und auf der Autobahn wenigstens 150 Meter.

Muss man die Polizei verständigen?
Einfach wegzufahren ist keine gute Idee. Das kann zwar nicht als Fahrer- oder Unfallflucht gedeutet werden, da Tiere laut Gesetz nicht als „Geschädigte“ anerkannt werden. Aber in mehreren deutschen Bundesländern herrscht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Unfallverursacher sollten den Unfall immer der Polizei oder den zuständigen Behörden melden. Diese leiten alle weiteren Schritte ein und wissen, wer zu informieren ist.

Wer ist zuständig für das Tier?
Auch wenn Tierliebe viele unwillkürlich dazu treibt: Weder darf das verletzte Wild mitgenommen und zum Arzt gebracht, noch im Falle von dessen Flucht verfolgt werden. Darum kann sich nur ein Fachmann kümmern und das ist der für das Revier zuständige Jäger.

Übrigens: Totes Wild mitzunehmen, ist laut ARAG Experten tabu. Es gehört dem Jagdpächter und der könnte Anzeige wegen Wilderei erstatten. Zudem können Autofahrer wegen Tierquälerei belangt werden, wenn sie ein Tier anfahren und es verletzt am Unfallort zurücklassen.

Sowohl der Jagdpächter als auch die Polizei können übrigens eine Bescheinigung über den Unfall ausstellen. Diese benötigt man für die Teilkaskoversicherung, um den Kfz-Schaden beheben zu lassen. Dabei helfen Fotos vom Fahrzeug, dem Unfallort und dem Tier als Ergänzung.

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