Brandenburger CDU fordert Nachbesserungen am Haushalt

Brandenburger CDU fordert Nachbesserungen am Haushalt
Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag sieht weiterhin erheblichen Korrekturbedarf am Haushaltsentwurf der Landesregierung für die Jahre 2025 und 2026. Nach einer Anhörung im Finanzausschuss bestünden verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere zur geplanten Reform der konjunkturbereinigten Kreditaufnahme, sagte der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Steeven Bretz. Bretz kritisiert, dass die geplante Ausgestaltung der Konjunkturkomponente weder das Symmetriegebot des Grundgesetzes erfülle noch klare Rückzahlungsregelungen vorsehe. Ein Glättungsverfahren über zehn Jahre berge zudem Risiken für die finanzielle Stabilität des Landes. „Wenn wir diesen Weg weiter gehen würden, hinterlassen wir nachfolgenden Generationen einen enormen Schuldenberg“, warnte Bretz. Hintergrund ist die geplante Änderung des § 18a der Landeshaushaltsordnung.
Die CDU bemängelt, dass das vorgesehene Verfahren nicht verfassungskonform sei und das Kreditaufnahmekonto als Korrekturinstrument nicht ausreiche. Die Deutsche Bundesbank hatte zuvor bereits gewarnt, dass konjunkturbedingte Schulden nicht dauerhaft erhöht werden dürften.