Nach dem Missbrauchsverdacht gegen einen Kinderarzt der Havelland-Kliniken will sich die Landeskrankenhausgesellschaft mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen. Das teilte eine Sprecherin der Havelland-Kliniken auf Anfrage mit. Als Folge der Ermittlungen gegen den Kinderarzt sammle die Landeskrankenhausgesellschaft bis Ende Februar die Kinderschutzkonzepte der Krankenhäuser. Eine Arbeitsgruppe werde diese dann prüfen und Empfehlungen geben.
Kinderarzt wegen Missbrauchsverdachts im Gefängnis
Im Januar war bekannt geworden, dass ein Kinderarzt der Havelland-Kliniken in Untersuchungshaft kam. Er soll während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es mehrere Opfer gegeben hat. Überprüft wird ein Zeitraum von rund zehn Jahren.
Die Havelland-Kliniken kündigten im Januar bereits an, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten. Dabei geht es um das Kinderschutzkonzept sowie das Vier-Augen-Prinzip bei Behandlungen, wonach zwei Personen anwesend sein müssen. Gegen dieses sei im Fall des verdächtigen Arztes verstoßen worden, hatte es geheißen. Wie es genau dazu kam, sagte die Klinik jedoch nicht.
Wie ist der Stand der Aufarbeitung in den Havelland-Kliniken?
In den Havelland-Kliniken wird das bestehende Kinderschutzkonzept überarbeitet. Bislang war es vor allem auf mögliche Kindeswohlgefährdung durch Dritte ausgerichtet, wie die Sprecherin der Havelland-Kliniken, Babette Dietrich, erklärte. «Mit der Überarbeitung wird dem Aspekt des Schutzes vor institutioneller Kindeswohlgefährdung - also innerhalb der Kliniken - ein deutlich größeres Gewicht zukommen als bisher.»
In der kommenden Woche beginne zudem an beiden Klinik-Standorten in Nauen und Rathenow zur Qualitätssicherung eine Überprüfung von Abläufen und Strukturen, kündigte das Unternehmen an. Dabei sei auch der externe Experte Hans Leitner eingebunden. Er leitete früher die Kinderschutz-Fachstelle in Brandenburg. Ziel sei es, Schutzmechanismen verbindlicher und klarer im Klinikalltag zu verankern.
Welche Konsequenzen gibt es bereits?
Bei Neueinstellungen ist das Kinderschutzkonzept ab sofort Bestandteil des Arbeitsvertrages, wie das Klinik-Unternehmen mitteilte. Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu minderjährigen Patienten müssen bei der Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Neu sei, dass diese Abfrage künftig alle drei Jahre wiederholt werde.
Das Vier-Augen-Prinzip gilt zudem verbindlich bei Untersuchungen von Kindern. Steht organisatorisch keine zweite Person zur Verfügung, werden nicht akut notwendige Untersuchungen auf Zeiträume mit höherer Dienstbesetzung verschoben, wie es hieß. Zudem werden Beschäftigte regelmäßig zum Vier-Augen-Prinzip belehrt und dies dokumentiert.
Wie wurde das Elterntelefon angenommen?
Das am 14. Januar eingerichtete Elterntelefon haben laut Havelland-Kliniken bislang zwölf Familien genutzt. Das Angebot bestehe weiterhin. Dreimal wöchentlich gibt es Sprechzeiten. Die Vorwürfe gegen den Kinderarzt hätten das Vertrauen von Patientinnen und Patienten und ihren Familien erschüttert, hatte es geheißen.
Wie kommen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft voran?
Der Arzt war am 24. November 2025 festgenommen worden. Einen Tag darauf erließ eine Ermittlungsrichterin Haftbefehl. Der Mediziner kam in Untersuchungshaft, die laut Staatsanwaltschaft Potsdam fortbesteht. Die Ermittlungsbehörde gab keine Auskunft, welche Erkenntnisse sie nach rund dreimonatigen Ermittlungen bislang gewonnen hat.
«Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 2.11.2025 im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ein Kind in den Räumen des Klinikstandorts Rathenow sexuell missbraucht zu haben», hatte die Staatsanwaltschaft im Januar mitgeteilt. Sie machte den Fall erst Wochen später öffentlich und hält sich bislang mit Informationen bedeckt.
Nach der Auswertung von sichergestellten Daten soll es Anhaltspunkte geben, dass der Arzt noch mehr Kinder missbraucht haben könnte. Als Haftgrund wurde Wiederholungsgefahr angeführt. Bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Laut Strafprozessordnung soll die Untersuchungshaft in der Regel sechs Monate nicht überschreiten.