Die brandenburgische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes beschlossen. Damit sollen unter anderem die Voraussetzungen für eine geplante Landesübergangseinrichtung in Frankfurt (Oder) geschaffen werden, wie Innenminister René Wilke am Mittwoch mitteilte. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt.
Für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive ist in Frankfurt (Oder) eine Landesübergangseinrichtung mit rund 400 Plätzen geplant.
Zusätzlich soll in Wünsdorf bei Zossen eine Ausreiseeinrichtung mit 200 bis 250 Plätzen entstehen. Die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen wird auf 24 Monate verlängert, allerdings nicht für Familien mit Kindern.
Die neuen Einrichtungen sollen nach Angaben des Ministers zu mehr Ordnung und Steuerung im Aufnahmesystem führen und die Kommunen entlasten. Die erste Landesübergangseinrichtung könnte im ersten Halbjahr 2026 eröffnet werden. Gleichzeitig wird die Kapazität der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung um weitere 500 Plätze reduziert.
Geändertes Landesaufnahmegesetz soll Kommunen entlasten
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05. November 2025 - 10:05 Uhr
Von Sandra Will