Bund, Sachsen und Brandenburg sichern Fortbestand der Stiftung für das sorbische Volk

Bund, Sachsen und Brandenburg sichern Fortbestand der Stiftung für das sorbische Volk - (Foto: Bundesinnenministerium (Archiv))
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) haben das Fünfte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das teilten das Bundesinnenministerium und die Staatskanzleien der Länder am Dienstag mit. Das Abkommen sichert für die kommenden Jahre den Fortbestand der Stiftung und ihrer Arbeit für die sorbische Kultur. Im Jahr 2026 wird die Stiftung mit insgesamt 29.256.000 Euro gefördert.
Für die Jahre 2027 bis 2030 sieht das Abkommen jährliche Erhöhungen des Förderbetrages zum Ausgleich von Kostensteigerungen vor. Wie zuvor tragen der Bund drei Sechstel, der Freistaat Sachsen zwei Sechstel und das Land Brandenburg ein Sechstel der Finanzierung. Die Stiftung für das sorbische Volk wurde 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen Brandenburg und Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch den Bund, Brandenburg und Sachsen.

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