Der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm hat den Vorstoß der Bundesregierung für eine befristete Speicherung von IP-Adressen begrüßt. Das teilte sein Ministerium in Potsdam mit. Grimm sieht in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein wirksames Werkzeug, um Täter im Netz nicht im Dunkeln zu lassen.
Der Entwurf sieht vor, dass Internetzugangsanbieter IP-Adressen und gegebenenfalls Portnummern für drei Monate speichern müssen.
Auf Kommunikationsinhalte, Telefon-, E-Mail- oder Standortdaten soll es keinen Zugriff geben, eine anlasslose Speicherung dieser Daten ist nicht vorgesehen. Die gespeicherten Daten sollen ausschließlich bei einem konkreten Anfangsverdacht genutzt werden können, der Zugriff der Behörden bleibt an rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Laut Grimm justiert der Entwurf die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit neu, innerhalb des vom Europäischen Gerichtshof Erlaubten. Es gehe nicht um pauschale Überwachung, sondern darum, in klar definierten Fällen wie Terrorismus oder Cyberkriminalität eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuordnen zu können. Brandenburg unterstütze den Bund dabei, die Regelung zügig umzusetzen.
Brandenburgs Justizminister unterstützt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
über dts Nachrichtenagentur
30. Dezember 2025 - 14:00 Uhr
Von Sandra Will