Das Land Brandenburg hat einen Beteiligungsprozess zur Anpassung des Landesjagdrechts gestartet. Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am Donnerstag mitteilte, sollen Verbände und Ressorts der Landesregierung noch in diesem Jahr eine einvernehmlich abgestimmte Fassung erarbeiten, um im ersten Quartal 2026 die notwendigen Schritte für die Inkraftsetzung einzuleiten.
Hauptgegenstand des Entwurfs ist eine Regelung im Landesjagdgesetz zum Wolf und die Aufnahme der Art in die Brandenburgische Jagddurchführungsverordnung. Der Wolf würde damit eine dem Landesjagdrecht unterliegende Tierart mit ganzjähriger Schonzeit, die jedoch automatisch aufgehoben wird, wenn auf Basis der neuen Wolfsverordnung schadenstiftende Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.
Umweltministerin Hanka Mittelstädt betonte, man stelle sich damit den Herausforderungen des Wolfsmanagements.
Es handelt sich zunächst um eine Übergangslösung bis zur voraussichtlich Ende 2026 geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Deutschland hatte bereits einen "günstigen Erhaltungszustand" beim Wolf an die EU übermittelt, was Brandenburg ausdrücklich begrüßt. Die weiteren Handlungsoptionen werden derzeit auf Bundesebene verhandelt und sollen in die Weiterentwicklung des Brandenburger Wolfsmanagementplans einfließen.
Brandenburg startet Beteiligungsprozess zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Foto von dts
16. Oktober 2025 - 11:25 Uhr
Von Sandra Will