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Brandenburg hebt Aufstallungspflicht für Geflügel auf

Brandenburg hebt Aufstallungspflicht für Geflügel auf - (Foto: Hühner)

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Die Verordnung, die seit Mitte Dezember galt, ist damit nicht mehr in Kraft. Die Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel entfällt damit wieder. Halter von Hühnern, Enten, Gänsen und anderem Geflügel müssen ihre Tiere nicht mehr in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen halten. Die Maßnahme war als Vorsichtsmaßnahme zur Eindämmung der Vogelgrippe erlassen worden. Die vollständige Pressemitteilung der Stadt ist auf deren Internetseite veröffentlicht. Dort finden Halter die genauen Details zur Aufhebung der Verordnung. Die Stadt Brandenburg an der Havel folgt damit der regionalen Entwicklung, nachdem die akute Gefahr der Tierseuche als gebannt gilt.


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