Warum weisen Chefarzt und Oberärztin die Vorwürfe nach dem mutmaßlichen Missbrauch zurück? Das Ministerium und die Staatsanwaltschaft bleiben mit Details zurückhaltend. Nach ihrer fristlosen Kündigung infolge eines mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einem Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel weist die ärztliche Leitung Vorwürfe zurück. Das Gesundheitsministerium teilte dazu auf Anfrage mit: «Der Sachverhalt muss vom Gericht aufgeklärt werden.» Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes untergebracht ist.
Der frühere Chefarzt ließ über seinen Anwalt mitteilen, ihm seien keine Warnungen vor einem Besuch des Mädchens in der Klinik bekannt. Zunächst berichtete «Potsdamer Neueste Nachrichten» (PNN). Aus seiner Sicht gebe es Zweifel daran, ob die Vorwürfe zutreffen könnten, weil das Kind als Minderjährige stets in Begleitung der Mutter zu Besuch gewesen sei und es Sicherheitseinrichtungen im Besucherraum gebe.
Oberärztin: Mutter stets anwesend
Die leitende Oberärztin wandte sich ebenfalls gegen Vorwürfe. Aus der Krankenakte seien zu keinem Zeitpunkt Hinweise hervorgegangen, dass der Angeklagte die Besuche des Mädchens mit seiner Mutter für sexuellen Missbrauch nutzen könne, ließ sie über ihren Anwalt mitteilen. Auch sie habe Zweifel an den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs an einem Kind für eine Dauer von fünf Jahren, weil die Mutter stets anwesend gewesen sei. Zudem hieß es in dem Schreiben, das Mädchen sei zwischenzeitlich volljährig und nicht die leibliche Tochter des Patienten. Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Falls am 3. November den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos gekündigt.
Ermittlungen laufen
Der Beschuldigte im Fall des mutmaßlich schweren Kindesmissbrauchs ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitgeteilt hatte. Er sei wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht. Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Mai 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nun gegen ihn. Die Behörden halten sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.