Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der vom Landgericht Cottbus wegen Mordes an einer 14-Jährigen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Montag mit.
Der Angeklagte hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Messer tödlich verletzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung.
Am Tattag griff er das Mädchen in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer an. Trotz schwerer Verletzungen gelang ihr die Flucht, doch der Angeklagte verfolgte und tötete sie schließlich auf der Straße.
Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich vermindert war. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wodurch das Urteil nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 336/25).
BGH bestätigt Urteil im Mordfall an 14-Jähriger in Cottbus
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01. Dezember 2025 - 12:15 Uhr
Von Sandra Will