Ein Gastronomiebetrieb in Eisenhüttenstadt ist wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den Inhaber des Betriebs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt, wie das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mitteilte.
Bei einer verdachtsunabhängigen Prüfung des Restaurants im Juli 2025 flüchteten zwei vietnamesische Staatsangehörige, als die Bediensteten eintrafen. Beide konnten am Hinterausgang durch die Zollbeamten gestellt werden.
Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Arbeitnehmer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen konnten und sich somit unerlaubt aufhielten.
Der Arbeitgeber hat durch die illegale Beschäftigung Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland geleistet. Diese Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Aufenthaltsbestimmungen und die Verantwortung von Arbeitgebern in solchen Fällen.
Arbeitgeber aus Eisenhüttenstadt wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verurteilt
über dts Nachrichtenagentur
22. Mai 2026 - 10:10 Uhr
Von Sandra Will - Brandenburg