Brandenburg erhöht Wertgrenzen für kommunale Beschaffungen

Brandenburg erhöht Wertgrenzen für kommunale Beschaffungen
Brandenburgs Kommunen können künftig Aufträge einfacher vergeben. Die Landesregierung hat die Wertgrenzen für Beschaffungen deutlich angehoben, wie das Innen- und das Wirtschaftsministerium mitteilten. Die neue Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung gilt seit heute. Innenminister René Wilke sagte, die Änderungen würden Bürokratie abbauen und die Effizienz steigern. „Kürzere Verfahrenszeiten und geringerer Dokumentationsaufwand stärken unsere Kommunen“, sagte er.
Wirtschaftsminister Daniel Keller verwies auf die Vorteile für Handwerk und Mittelstand: „Unternehmen erhalten leichter öffentliche Aufträge, ohne komplizierte Verfahren durchlaufen zu müssen.“ Zu den Neuerungen gehört, dass Direktaufträge nun bis 100.000 Euro möglich sind statt bisher 3.000 Euro. Bei Bauleistungen wurde die Grenze für freihändige Vergaben von 100.000 auf 1 Million Euro erhöht. Eine Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte wurde bis 2030 verlängert.