Die Berliner Polizei soll bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Verhinderung von Straftaten deutlich mehr Befugnisse bekommen. Dafür will die schwarz-rote Regierungskoalition das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) umfassend überarbeiten und modernisieren, wie die Innenexperten der Regierungsparteien, Burkard Dregger (CDU) und Martin Matz (SPD), im Abgeordnetenhaus erläuterten.
Der Gesetzentwurf soll am 10. Juli ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Er umfasst rund 730 Seiten. Dregger regte an, die Abgeordneten könnten ihn dann in der Sommerpause lesen. «Das Ziel ist, das in diesem Jahr zu verabschieden und in Kraft treten zu lassen.» Matz ergänzte, man wolle versuchen, die Themen aus der heißen Wahlkampfphase herauszuhalten. Der Wahltermin ist im September 2026.
Die umfangreiche Gesetzesnovelle umfasst 42 Aspekte, eine Auswahl:
Videoüberwachung:
An Kriminalitätsschwerpunkten wie am Kottbusser Tor, im Görlitzer Park oder am Alexanderplatz soll künftig Videoüberwachung möglich sein.
Finaler Rettungsschuss
Bisher ist Berlin das einzige Bundesland, in dem die Polizei keine Befugnis für den finalen Rettungsschuss hat. Er soll künftig erlaubt sein, wenn sich jemand in Lebensgefahr oder der einer schwerwiegenden Körperverletzung befindet.
Online-Durchsuchung
Beim Verdacht auf eine geplante terroristische Straftat oder eine vergleichbare im Bereich Organisierte Kriminalität soll die Polizei künftig in einem IT-System nach Informationen suchen dürfen, die zur Gefahrenabwehr benötigt werden. Das gilt zum Beispiel für Daten auf der Festplatte eines PC oder im Speicher eines Laptops. Notwendig ist dafür eine gerichtliche Anordnung.
Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Die Polizei darf künftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen, indem sie die Daten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät - etwa dem Smartphone - erfasst. Experten sprechen von Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Das gilt in engem Rahmen zur Verhütung terroristischer Straftaten und zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität.
Internetsuche anhand biometrischer Daten
Die Polizei soll die Möglichkeit bekommen, im Internet anhand biometrischer Daten nach den Aufenthaltsorten von Personen zu suchen. Das soll allerdings nur bei gerichtlicher Anordnung und zum Beispiel zur Verhütung schwerer Straftaten erlaubt sein.
Schutz vor häuslicher oder geschlechtsbezogener Gewalt
Das Gesetz soll verschärft werden, um nicht zuletzt den Schutz von Frauen vor gewalttätigen Männern zu erhöhen. Häufig geht es dabei um gewalttätige Ex-Partner. Ihnen soll künftig 28 statt bisher 14 Tage lang verboten werden können, die gemeinsame Wohnung zu betreten.
Elektronische Aufenthaltsüberwachung
In Hochrisikofällen soll es möglich sein, Personen durch gerichtliche Anordnung dazu zu verpflichten, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Sie soll es ermöglichen, ihren Aufenthalt zu überwachen. Infrage kommt das vor allem, wenn von der Person erhebliche Gefahren für eine andere zu schützende Person ausgehen, etwa mit Blick auf deren Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung.
Besserer Opferschutz
Bisher ist bereits erlaubt, gefährdete Personen mit einer neuen Identität und entsprechenden Dokumenten auszustatten. Künftig soll die Polizei die Möglichkeit bekommen, die Herausgabe von Daten der zu schützenden Person zu verweigern und darauf hinzuwirken, dass auch andere Behörden so verfahren - etwa, um die neue Wohnadresse einer von ihrem Ex-Partner bedrohten Frau geheim zu halten.