Sperrkreis wegen Kampfmittelbeseitigung am 30. September in Spandau und Potsdam

Sperrkreis wegen Kampfmittelbeseitigung am 30. September in Spandau und Potsdam - (Foto: Polizei (Archiv))
Berlin - Wegen einer Kampfmittelbeseitigung richten die Polizeien der Länder Berlin und Brandenburg am 30. September in Teilen von Spandau und im angrenzenden Brandenburg einen Sperrkreis ein. Das teilte die Polizei Berlin mit.

Die Maßnahmen beginnen um 9:30 Uhr und gelten bis zur Aufhebung des Sperrkreises. Betroffen ist auch Berlin-Gatow; der Sperrkreis erstreckt sich nach Angaben der Polizei in Teilen bis dorthin.

Grund sind Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, die bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen des Bundes in einem Waldgebiet zwischen der Waldsiedlung im Potsdamer Ortsteil Groß Glienicke, dem Landkreis Havelland und Berlin gefunden wurden. Vorgesehen sind insgesamt vier kontrollierte Sprengungen. Für die Dauer der Maßnahme gelten umfangreiche Einschränkungen.

Das Betreten und Befahren öffentlicher Straßen und Gehwege ist untersagt, auch der öffentliche Personennahverkehr wird eingestellt. Versammlungen und Veranstaltungen sind im Sperrkreis nicht zulässig.

Das Betreten und der Aufenthalt in Wohnungen, Geschäftsräumen, sonstigen Räumen und auf Grundstücken sind verboten; wer sich dort aufhält, muss den Bereich unverzüglich verlassen. Grundsätzlich besteht für alle Personen die Pflicht, den Sperrbereich unverzüglich zu verlassen.

Den Anweisungen der eingesetzten Polizeikräfte ist Folge zu leisten; sie haben Vorrang vor den Regelungen der Allgemeinverfügung. Der Sperrkreis wird im Wesentlichen durch die Bundesstraße 2 (Potsdamer Chaussee), den Groß-Glienicker Weg/Triftweg, die Straße 269, die Lindenallee und die Maximilian-Kolbe-Straße begrenzt. Eine Karte ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.

Die Polizei bittet Anwohner und Betroffene, den Bereich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu verlassen und Absperrungen sowie Anweisungen der Einsatzkräfte zu beachten. Der Sperrkreis darf erst nach seiner Aufhebung wieder betreten werden.

Bei Verstößen können Zwangsmittel eingesetzt werden; in erforderlichen Fällen sind Ingewahrsamnahmen möglich, die grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und der Lageplan können auf dem Polizeiabschnitt 23 in der Schmidt-Knobelsdorf-Straße 27 in Berlin eingesehen werden.

Die sofortige Vollziehung ist angeordnet; ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.


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