Die Umweltverwaltung weist darauf hin, dass Baden im Spreekanal weiterhin untersagt sei und es keine Ausnahmegenehmigung für Schwimmdemonstrationen gebe. «Wer im Rahmen dieser Veranstaltungen in den Spreekanal steigt, handelt daher rechtswidrig und auf eigenes Risiko», teilte die Senatsverwaltung mit.
Der Spreekanal sei Teil einer Bundeswasserstraße und werde von zahlreichen Brücken überspannt. «Nach Bundesrecht und der Berliner Badegewässerverordnung ist das Baden im Bereich von Brücken aus Sicherheitsgründen verboten», erläuterte die Umweltverwaltung. Das Land könne davon keine Ausnahmen festlegen. Außerdem gebe es beim Baden in der Spree mögliche hygienische Risiken. Der Verein Flussbad Berlin hat für Mittwochnachmittag zu einer Mitschwimm-Demonstration aufgerufen. Bis zur Abgeordnetenhauswahl im September seien weitere Aktionen geplant. Der Verein protestiert damit gegen das pauschale Badeverbot in der Spree, das seit mehr als 100 Jahren gilt. Aus seiner Sicht ist es inzwischen überholt.