Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Klagen gegen die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsgebiets auf dem ehemaligen Güterbahnhof Köpenick zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, dass die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung des Entwicklungsbereichs gegeben seien. Die Richter urteilten, dass das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Maßnahme rechtfertige.
Mit der Entwicklungsmaßnahme will der Berliner Senat auf dem seit 1994 brachliegenden Gelände ein neues Stadtquartier mit rund 1.800 Wohneinheiten errichten.
40 Prozent davon sollen preiswerter Wohnraum sein. Geplant sind außerdem zwei Grundschulen, eine Integrierte Sekundarschule und kleinteiliges Gewerbe auf einer Fläche von etwa 35 Hektar. Mehrere Grundstückseigentümer hatten geklagt, weil sie die Voraussetzungen für die Festlegung des Entwicklungsbereichs für nicht gegeben hielten.
Das Gericht wies die Argumentation der Kläger zurück. Das komplexe Vorhaben könne nicht mit weniger einschneidenden Maßnahmen wie Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen verwirklicht werden. Auch sei keine Bereitschaft der betroffenen Eigentümer feststellbar gewesen, ihre Grundstücke zum entwicklungsunbeeinflussten Bodenwert an das Land Berlin zu verkaufen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, dagegen kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.
Gericht weist Klagen gegen Köpenicker Stadtentwicklungsgebiet ab
über dts Nachrichtenagentur
26. Februar 2026 - 13:50 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin