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Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg

Gericht bestätigt Ablehnung von AfD-Praktikum für Schülerin in Brandenburg - (Foto: AfD-Logo (Archiv))
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde einer Schülerin zurückgewiesen, die ihr Betriebspraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten absolvieren wollte. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums der Schülerin nicht verpflichtet gewesen sei, dem Praktikum zuzustimmen. Der Abgeordnete gehört dem Landesvorstand der AfD Brandenburg an. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handele, bei der der Schule ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zukomme.
Die Schulleitung habe diesen Spielraum nicht überschritten. Sie könne das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden sei und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehöre. Die Schulleitung sei nicht verpflichtet gewesen, die Verfassungsschutz-Einstufung selbst zu überprüfen, so das Gericht weiter. Die Entscheidung verstoße weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf Bildung. Die Richter wiesen auch den Verweis auf das Parteienprivileg zurück, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Der Beschluss vom 16. Januar ist unanfechtbar.

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