Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert rechtliche Grundlage für Cyberabwehr

Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert rechtliche Grundlage für Cyberabwehr
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt den Vorstoß von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Erweiterung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden bei Cyberangriffen. BDK-Bundesvorsitzender Dirk Peglow sagte am Montag, dass die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe gestärkt werden müsse. Sicherheitsbehörden sollten in der Lage sein, laufende oder unmittelbar bevorstehende Angriffe effektiv zu stoppen, auch wenn die Infrastruktur im Ausland stehe. Cyberkriminalität sei zu einer der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen geworden, da Cyberkriminelle international agierten und wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachten.
Peglow sagte, eine rein landesbezogene Reaktionsstruktur werde dieser Dynamik nicht mehr gerecht und bringe Polizeidienststellen der Länder oft an ihre Grenzen. Nach Auffassung des BDK sollte das Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizei mit entsprechenden Cyberabwehrbefugnissen ausgestattet werden. Jede Befugnisausweitung müsse auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage erfolgen, so Peglow weiter. Der BDK hält eine Grundgesetzänderung für unverzichtbar, da die Gefahrenabwehr nach aktueller Rechtslage grundsätzlich Aufgabe der Länder sei. Ohne eine entsprechende Kompetenznorm im Grundgesetz könne das BKA keine eigenen Abwehrbefugnisse im Cyberraum erhalten, selbst wenn der Handlungsdruck groß sei, so der BDK-Vorsitzende.

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