"Das Grundgesetz sieht in Artikel 15 die Möglichkeit der Vergesellschaftung vor, um Exzessen der Marktwirtschaft entgegenzuwirken. Ich halte den Versuch, einen Artikel unserer Verfassung mit einem einfachen Gesetz zu überschreiben, rechtlich für sehr fragwürdig", sagte Brantner dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Wohnungsnot sei aber ein real existierendes Problem. "Wenn die Bundesregierung also ernsthaft etwas für die Mieterinnen und Mieter tun will, kann sie als Erstes die Mietpreisbremse nachschärfen."
Zugleich ging Brantner auf Distanz zu den Vergesellschaftungsplänen von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin. "Unser Ziel ist es, schnell bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, und das in Zeiten knapper Kassen der Kommunen. Daran muss sich alles messen lassen, nicht an einer Ideologie", sagte sie. "Deswegen haben wir andere Vorschläge: In Berlin stehen Millionen Quadratmeter Bürofläche leer, aus denen Wohnungen entstehen können. Ein anderer Weg wäre, Bauen günstiger zu machen."
Grund und Boden seien ein besonderes Eigentum, das eine besondere Verantwortung mit sich bringe, fügte Brantner hinzu. Deswegen brauchte es auch weitere rechtliche Schritte, sei es bei der Mietpreisbremse oder der Frage, wie hoch Ausschüttungen bei Wohnungsunternehmen in Aktiengesellschaftsform seien. "Mit Blick auf Vergesellschaftung haben SPD und Grüne in Berlin im Sondierungspapier relevante Hürden eingezogen", sagte sie.