Berliner wegen Cannabis-Kuchen bei Geburtstagsfeier angeklagt

Berliner wegen Cannabis-Kuchen bei Geburtstagsfeier angeklagt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 28-jährigen Mann wegen des Überlassens von Cannabis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll der Angeklagte im November vergangenen Jahres einen mit Cannabis versetzten Kuchen unbeaufsichtigt in einer Gemeinschaftsküche zurückgelassen haben. Der Vorfall ereignete sich in einem Gemeinschaftshaus des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Lichtenberg. Der Mann hatte den Kuchen anlässlich seines Geburtstags zubereitet und dabei nach Angaben der Ermittler zwei Gramm Cannabis beigemischt, ohne die anderen Anwesenden darüber zu informieren. Zehn Mitschüler des Mannes aßen von dem Kuchen und erlitten daraufhin Übelkeit, Schwindel, Halluzinationen und Herzrhythmusstörungen.
Die Anklage wurde beim Amtsgericht Tiergarten erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass es sich um einen abgeschlossenen Ermittlungsvorgang handelt.

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