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Berliner Streusalz-Krimi: Gericht verbietet Streusalz

Berliner Streusalz-Krimi: Gericht verbietet Streusalz. Symbolbild von Sebastian Gollnow/dpa

Seit mehr als einer Woche staunt die Republik über Berlins Irrungen und Wirrungen im Kampf gegen Eis und Glätte - nun gibt es in der Winterkrise eine neue Wendung. Auf Betreiben des Naturschutzbundes (Nabu) entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass der private Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen und Plätzen ab sofort wieder verboten ist.  Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am vergangenen Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, wie es damals hieß. Denn Berlins Krankenhäuser sind seit mehr als einer Woche voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind und sich dabei verletzt haben. 

Keine Rechtsgrundlage

Die Richter entschieden jedoch, Bondes sogenannte Allgemeinverfügung, nach der nun ein paar Tage lang auch Privatpersonen Salz streuen durften, entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden. 

Außerdem habe eine schriftliche Begründung gefehlt, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.


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