Der Runde Tisch Berlin „Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ hat eine neue Arbeitshilfe für Ärzte verabschiedet, die die klinische Versorgung von Frauen nach einer Vergewaltigung stärken soll. Das teilte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege mit. Die Handlungsempfehlung zielt darauf ab, Unsicherheiten bei der sogenannten kriminologischen Indikation abzubauen – also dem Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung.
Die Arbeitshilfe enthält unter anderem eine verständliche Darstellung der Rechtslage, Empfehlungen für eine traumainformierte Gesprächsführung sowie konkrete Hinweise zur Ausstellung der Indikation.
Zudem wird ein praxisnaher Vordruck bereitgestellt. Hintergrund ist, dass bundesweit im Jahr 2024 nur 40 Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer Indikation durchgeführt wurden, obwohl Studien zufolge bis zu fünf Prozent der Betroffenen einer Vergewaltigung schwanger werden. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2025 bundesweit über 14.400 Fälle von sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen erfasst.
Gesundheitssenatorin Ina Czyborra betonte, Berlin sei das erste Bundesland, das Ärzten eine solche Handlungsunterstützung biete. Bei einer kriminologischen Indikation sei der Abbruch nicht rechtswidrig, werde von der Krankenkasse finanziert und es entfielen die verpflichtende Beratung sowie die dreitägige Wartefrist. „Opfer von sexualisierter Gewalt sollten in ihrer ohnehin schon schwierigen Lage Entlastung erfahren und keine zusätzlichen Hürden und Wege bewältigen müssen“, so Czyborra. Die Senatsverwaltung will die Verbreitung der Handlungsempfehlung aktiv begleiten.
Berliner Arbeitshilfe soll Versorgung nach Vergewaltigung verbessern
über dts Nachrichtenagentur
23. April 2026 - 12:25 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin