Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine umfassende Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen. Die Neuregelung soll die Befugnisse der Polizei an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen und zugleich den Grundrechtsschutz sowie den Opferschutz stärken.
Zu den zentralen Neuerungen gehört ein gesetzliches Verbot von Racial Profiling, das in der Polizeiausbildung verankert wird. Für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität erhält die Polizei künftig die Befugnis, verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen und im öffentlichen Internet biometrische Daten zur Aufenthaltsermittlung einzusetzen, jeweils nur auf richterliche Anordnung.
Die Drohnenabwehr wird als Standardmaßnahme etabliert.
Im Bereich des Opferschutzes sieht die Reform eine Verlängerung der Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung bei häuslicher Gewalt auf bis zu 28 Tage vor. Gefährder können zur elektronischen Überwachung mit einer Fußfessel verpflichtet werden. Zudem wird die Speicherfrist für Videoaufnahmen im öffentlichen Nahverkehr von 48 auf 72 Stunden verlängert. Die biometrische Echtzeitidentifizierung durch Überwachungskameras bleibt in Berlin gesetzlich verboten.
Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Reform des Polizeigesetzes
über dts Nachrichtenagentur
04. Dezember 2025 - 12:15 Uhr
Von Sophie Neumann