Berlin verlängert Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen

Berlin verlängert Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an Bahnhöfen

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an 16 Berliner Bahnhöfen bis zum 17. November 2025 verlängert. Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Verbot umfasst Gegenstände, die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können oder geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. In den ersten drei Wochen seit Inkrafttreten der Maßnahme kontrollierten Beamte 4.881 Personen und stellten 249 gefährliche Gegenstände sicher. Dabei wurden 124 Messer, 73 Reizstoffe, 9 Werkzeuge, 13 Hiebwaffen, 9 Waffen und 21 weitere gefährliche Objekte beschlagnahmt. Bei 228 Personen lagen Verstöße gegen die Ordnungsverfügung oder waffenrechtliche Bestimmungen vor. Während der Kontrollen deckte die Bundespolizei zudem 329 Straftaten auf, darunter 81 Gewaltdelikte, 58 Aufenthaltsdelikte und 54 Betäubungsmitteldelikte. Es gab 171 Ordnungswidrigkeiten, 367 Fahndungstreffer und 25 vollstreckte Haftbefehle. Vizepräsident Steffen Richter betonte, die Maßnahmen seien notwendig und wirkungsvoll, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.


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