Berlin reformiert Kita-Gesetz

Berlin reformiert Kita-Gesetz - (Foto: Kita im Berliner Bezirk Kreuzberg (Archiv))
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine umfassende Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KitaFöG) beschlossen. Damit sollen die pädagogische Qualität verbessert, der Zugang zu Betreuungsplätzen erleichtert und die Sprach- sowie Gesundheitsförderung gestärkt werden, wie die zuständige Senatorin Katharina Günther-Wünsch mitteilte. Sie betonte, dass nach dem erfolgreichen Platzausbau der vergangenen Jahre nun die Qualität in den Mittelpunkt rücke. Zu den Kernpunkten gehört eine zweistufige Verbesserung des Personalschlüssels für Kinder unter drei Jahren, die am 1. Januar beginnt.
Ab August soll eine Fachkraft im Ergebnis ein Kind weniger betreuen, was mehr Zeit für die individuelle Betreuung schafft und nach Angaben der Verwaltung rund 2.400 Vollzeitstellen im System sichert. Zudem wird mit einem sogenannten Kita-Chancenjahr der Zugang vereinfacht: Familien erhalten für ihre Kinder ab dem dritten Geburtstag automatisch einen Willkommensgutschein für einen Kita-Platz zugesandt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Partizipationszuschlag für Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern aus sozial belasteten Familien oder mit Sprachförderbedarf. Diese Kitas erhalten personelle Zuschläge, die ab einer bestimmten Quote steigen. Ebenfalls gesetzlich verankert werden soll die Gesundheitsvorsorge mit Zahnpflege, Bewegung und Hygieneerziehung als fester Bestandteil des Kita-Alltags. Die Novelle soll Planungssicherheit für Eltern und Träger schaffen und eine Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit bilden.

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