Beantragte Regelinsolvenzen erstmals seit zwei Jahren rückläufig

Beantragte Regelinsolvenzen erstmals seit zwei Jahren rückläufig
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2025 um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. Das war der erste Rückgang dieses Frühindikators im Vorjahresvergleich seit März 2023 (-3,4 Prozent gegenüber März 2022). Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Für das 1. Quartal 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 891 beantragte Unternehmensinsolvenzen.
Das waren 13,1 Prozent mehr als im 1. Quartal 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 19,9 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2024 hatten die Forderungen bei rund 11,3 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2025 in Deutschland insgesamt 17,0 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,4 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 26,1 Fällen sowie das Baugewerbe mit 25,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Im 1. Quartal 2025 gab es 18.573 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,3 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2024, so das Bundesamt.