Bayerische Verwaltungsgerichte schließen Einführung der E-Akte frühzeitig ab

Bayerische Verwaltungsgerichte schließen Einführung der E-Akte frühzeitig ab
Die bayerischen Verwaltungsgerichte haben die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ein halbes Jahr vor der bundesweiten Frist abgeschlossen. Ab dem 1. Juli können alle Verfahrensakten digital geführt werden, wie Innenstaatssekretär Sandro Kirchner mitteilte. Damit entfallen künftig Papierakten und physische Dokumentenwege. Der sogenannte "E-Schreibtisch" ermöglicht es Richtern, Arbeitsabläufe flexibler und effizienter zu gestalten.
Anwaltliche Schriftsätze erreichen die Richter direkt digital, und Entscheidungen können ortsunabhängig getroffen sowie unterschrieben werden. Kirchner lobte das Engagement aller Beteiligten bei der Umsetzung dieser Digitalisierungsmaßnahme. Die frühe Umstellung auf die E-Akte gilt als wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung der Justiz in Bayern. Laut Kirchner ebnet dies den Weg für den Einsatz von KI-Anwendungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die bundesweite Frist für die Einführung der E-Akte endet eigentlich erst am 1. Januar 2026.