Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Auswahl der Landeshauptstadt München für den Veranstalter des München Marathon in den Jahren 2025 und 2026 bestätigt. Die Entscheidung der Stadt sei rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit. Damit wies der BayVGH einen Eilantrag eines unterlegenen Mitbewerbers zurück.
Die Stadt München hatte den Zuschlag an einen Bewerber vergeben, dessen Streckenführung nach ihrer Einschätzung die geringsten Verkehrsbeeinträchtigungen verursacht.
Das Verwaltungsgericht München hatte zunächst ein Losverfahren zwischen zwei Bewerbern angeordnet, da es eine verkehrsrechtliche Gleichrangigkeit sah. Der BayVGH widersprach dieser Auffassung nun und bestätigte die ursprüngliche Auswahl.
Laut Gericht überzeugte insbesondere das Verkehrskonzept des ausgewählten Veranstalters. So würden etwa Anwohner in der Maxvorstadt nicht eingeschlossen, die Biedersteiner Klinik bleibe erreichbar und im Münchner Osten sei mit weniger Verkehrsbelastung zu rechnen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
BayVGH bestätigt Auswahl des München-Marathon-Veranstalters

Foto/Text dts
09. Juli 2025 - 19:55 Uhr
Von Peter Heidenreich