Baden-Württemberg führt flächendeckend Wärmeplanung und Klimaanpassungskonzepte ein

Baden-Württemberg führt flächendeckend Wärmeplanung und Klimaanpassungskonzepte ein

In ganz Baden-Württemberg sollen künftig Wärmeplanungen sowie Anpassungskonzepte für die Folgen des Klimawandels erstellt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Landesregierung beschlossen hat und der jetzt in den Landtag eingebracht werden soll. Damit werden die neuen bundesrechtlichen Regelungen im Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) durch eine Ergänzung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) umgesetzt.

Für die Pflichtaufgaben erhalten die Kommunen finanziellen Ausgleich über Konnexitätszahlungen, teilte das Umweltministerium mit. Energieministerin Thekla Walker (Grüne) erklärte, Baden-Württemberg sei frühzeitig vorangegangen, um den Gemeinden und ihren Bürgern mit der Wärmeplanung einen Weg aufzuzeigen, wie sie künftig klimafreundlich heizen können. Fast alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte hätten diese bereits vorgelegt, ebenso zahlreiche kleinere Gemeinden. Im Land werde seit Langem eine Klima-Anpassungsstrategie verfolgt, um die Kommunen klimaresilienter zu machen und die Lebensqualität für die Bürger auf Dauer zu erhalten. Die Änderungen durch die neuen Bundesvorgaben bedeuteten einen zusätzlichen Schub für die Umsetzung der Ziele.

Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2020 die kommunale Wärmeplanung für 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte mit Vorlage bis Ende 2023 verbindlich eingeführt. Künftig müssen alle Gemeinden, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, eine Wärmeplanung vorlegen. Für Gemeinden, die nicht unter den Bestandsschutz fallen, sind die Wärmepläne nach dem Wärmeplanungsgesetz bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. Für bestehende oder entstehende Wärmeplanungen auf Grundlage der bisherigen landesrechtlichen Vorgaben gilt Bestandsschutz, auch für die geförderten freiwilligen Planungen.