Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslieferung eines Verfolgten wegen illegaler Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal für zulässig erklärt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Verfolgte war im Februar am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und wird beschuldigt, im Sommer in Nordfrankreich als Mitglied einer Organisation, die auf illegale Schleusungen spezialisiert ist, an der Überfahrt der Migranten nach Großbritannien beteiligt gewesen zu sein.
Bei dieser Schleusung kam es zu einem Schiffbruch im Ärmelkanal, bei dem sieben Personen starben und 60 gerettet werden mussten. Der zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die Auslieferung des Verfolgten nach Frankreich für die zugrunde liegenden Taten genehmigt.
Zudem wurde Auslieferungshaft angeordnet, da der Verfolgte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und die Gefahr besteht, dass er sich dem Verfahren entzieht.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der Beschluss wurde am 3. März erlassen.
Auslieferung eines Schleusers nach Frankreich für zulässig erklärt

Foto/Text dts
07. Mai 2025 - 10:34 Uhr
Peter Heidenreich - Schlagzeilen des Tages