Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten im Fall einer Wasserleiche in Hamburg verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Mann war vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sieben Monate der Strafe gelten als vollstreckt, um eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu kompensieren.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte ab Ende 2012 eine außereheliche Beziehung zu einer 28-jährigen Frau.
Als diese im März 2013 drohte, die Beziehung seiner Familie zu offenbaren, tötete er sie und versenkte die an eine Metallplatte befestigte Leiche in einem Kanal. Erst im Januar 2023 wurden die sterblichen Überreste der Frau gefunden.
Der Bundesgerichtshof stellte keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest, womit das Urteil des Landgerichts rechtskräftig ist (Beschluss vom 29. Juli 2025 - 5 StR 200/25).
Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche rechtskräftig

Foto/Text dts
06. August 2025 - 11:55 Uhr
Von Peter Heidenreich