Die CDU-Bürgerschaftsfraktion wirft dem Hamburger Senat vor, die Bezirke mit rechtlich wirkungslosen Bürgerentscheiden und den damit verbundenen hohen Kosten alleinzulassen. Das sagte die bezirkspolitische Sprecherin Kaja Steffens am Montag. Die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU offenbare ein strukturelles Versäumnis im Umgang mit solchen Verfahren.
Als Beispiel nannte Steffens das Bürgerbegehren "Stand Up Winterhude", das vom Bezirksamt Hamburg-Nord im Januar für formal zulässig, aber gleichzeitig als rechtlich unverbindlich eingestuft wurde.
Dennoch sei für den 16. November ein vollständiger Bürgerentscheid mit geschätzten Kosten von über 600.000 Euro geplant. Der Senat verweise lediglich darauf, dass das Bezirksamt bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Erstattung stellen könne.
Die CDU-Fraktion kündigte an, sich für eine Änderung des Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetzes einzusetzen. Künftig sollen Bürgerbegehren nur noch als zulässig gelten, wenn die Bezirksversammlung tatsächlich über die beantragte Maßnahme entscheiden kann. Zudem sollen klare Regelungen zur Kostentragung und zur Information über die rechtliche Wirkung solcher Verfahren eingeführt werden.
CDU kritisiert Umgang mit rechtlich unwirksamen Bürgerentscheiden in Hamburg

Foto/Text dts
15. September 2025 - 15:15 Uhr
Von Peter Heidenreich