ARAG erklärt drei neue Rechtsurteile

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Keine Postzustellung bei unleserlichem Datum +++
Postzusteller müssen leserlich schreiben: Ist das auf dem Umschlag eines durch Einwurf in den Briefkasten zugestellten Schriftstücks vermerkte Datum nicht eindeutig erkennbar, führt dies nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberlandesgericht Koblenz zur Unwirksamkeit der Ersatzzustellung (Az.: 10 U 472/23).
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+++ Krankengeld trotz verspäteter Einreichung der Krankschreibung +++
Auch wenn eine Krankschreibung erst verspätet bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht wird, muss diese dem Versicherten Krankengeld zahlen. Das hat laut ARAG Experten das Bundessozialgericht entschieden. Denn seit 2021 seien allein die Vertragsarztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit den Krankenkassen zu melden (Az.: KR 23/22 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BSG

+++ Keine Rückzahlung bei verpasster Gepäckaufgabe  +++
Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet; die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der gepäcklosen Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 158 C 4570/20).
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