+++ Verfahrenskosten für Halter von E-Scooter +++
Behindert ein falsch geparkter E-Scooter Fußgänger, verstößt dies gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten befand nach Auskunft der ARAG Experten nun, dass die Vermieterin als Halterin für die Verfahrenskosten haftet, wenn der Fahrer aufgrund ihrer knappen Angaben nicht eindeutig identifiziert werden kann (Az.: 297 OWi 812-23).
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+++ Fristlose Kündigung nach Beschimpfung in sozialen Medien +++Einem Gastwirt, der sich mit Beschimpfungen und animierten Kothaufen-Emojis in sozialen Netzwerken abfällig über den Verpächter äußert, kann der Pachtvertrag fristlos gekündigt werden. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden (Az.: 6 O 75/23).
+++ Kot von Tauben rechtfertigt keine Mietminderung +++
Das Risiko, dass ein Wohnungsbalkon durch Taubenkot verunreinigt wird, fällt in die Sphäre des Mieters. Er kann vom Vermieter weder die Reinigung des Balkons verlangen noch die Miete mindern, falls dieser sich weigert. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hanau (Az.: 94 C 21/22).
Eine Pressemitteilung der Firma:
www.arag.de