+++ Doppeltes Fahrverbot +++
Gegen einen Autofahrer, der innerhalb von sechs Wochen zweimal an derselben Stelle den Mindestabstand nicht eingehalten hat, dürfen zwei eigenständige Fahrverbote festgesetzt werden. Ein Nachteil sei dem uneinsichtigen Verkehrssünder dadurch nicht entstanden, befand laut ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt a. M. (Az.: 971 OWi 916 Js 59363/23).
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+++ Nur ein Minijob kann pauschal versichert werden +++
Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, in dem auch betont wird, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist (Az.: L 8 BA 194/21).
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+++ Anscheinsbeweis bei Trunkenheit am Steuer +++
Kommt es zu einem Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden und einer schwer verletzten Fußgängerin 52.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 26 U 11/23).
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+++ Raser werden in Österreich ab März strenger bestraft +++
Die ARAG Experten weisen Österreich-Urlauber darauf hin, dass es ab März vor allem für Raser ungemütlich auf österreichischen Straßen werden kann: Bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometer pro Stunde (km/h) innerorts und mehr als 70 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt werden. Wer in Ortschaften 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell fährt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug dauerhaft einkassiert und sogar versteigert wird. Das gilt auch für Urlauber, die mit eigenem Fahrzeug in Österreich unterwegs sind sowie für Leasing- und Mietfahrzeuge. Darüber hinaus erhalten österreichische Raser bei diesen extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein lebenslanges Fahrverbot. Deutschen Autofahrern kann allerdings nur die Fahrerlaubnis in Österreich entzogen werden.
Eine Pressemitteilung der Firma:
ARAG SE
www.arag.de