ARAG IT-Experten informieren über virtuelle Belästigung

ARAG IT-Experten informieren über virtuelle Belästigung. Symbolfoto von Tumisu auf Pixabay

In einer zunehmend digitalisierten Welt wird auch die Belästigung zunehmend virtuell. Ein besonders alarmierendes Phänomen ist das sogenannte Cyberflashing. Dabei erhalten Betroffene unerwünschte sexuelle Bilder auf ihren digitalen Geräten. Über 40 Prozent der britischen Frauen zwischen 18 und 26 Jahren wurden bereits mit fragwürdigen Bildern konfrontiert. Diese Form der digitalen Belästigung stellt nicht nur ein ernstes Problem für die Opfer dar, sondern wirft auch grundlegende Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zur Strafverfolgung im digitalen Raum auf. Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick und mit Tipps, wie sich Betroffene schützen können.

Cyberflashing, Sexting, Cybergrooming – der kleine, feine Unterschied
Cyberflashing beschreibt laut ARAG IT-Experten das unaufgeforderte und daher illegale Zusenden von obszönen Bildern, meist über soziale Medien, Messaging-Dienste oder Dating-Apps. Auch beim „Sexting“ (Kunstwort aus „Sex“ und „texting“, englisch für das Verfassen von Kurznachrichten) geht es um die Verbreitung pornografischer Bilder und Clips. Im Unterschied zum Cyberflashing handelt es sich hierbei jedoch meist um eigene sexuelle Aufnahmen oder Nacktbilder, die in der Regel im Einverständnis des Empfängers mit diesem geteilt werden. Ist der Versand nicht einvernehmlich, handelt es sich laut ARAG IT-Experten jedoch ganz klar auch dabei um sexuelle Belästigung. Bei diesem privaten Foto-Austausch hat der Absender das Ziel, mit dem Empfänger in näheren sexuellen Kontakt zu treten, mit ihm zu flirten oder ihn sexuell zu belästigen. Werden Kinder und Jugendliche von Erwachsenen mit solchen Bildern und Videos belästigt, bezeichnet man dies als „Cybergrooming“ (Grooming, engl. für ‚Striegeln‘, meint im übertragenen Sinn das Anbahnen von sexueller Gewalt gegen Minderjährige im Internet).

Wie funktioniert Cyberflashing?
Durch Sharing-Funktionen wie Bluetooth und AirDrop auf iPhones oder Quick Share auf Android-Handys müssen sich Täter mit ihrem Smartphone lediglich in der Nähe ihrer Opfer befinden. Der Radius dabei beträgt bis zu zehn Metern. Nummer oder Klarname des Absender werden nicht angezeigt. Ist die Funktion in den Handys der Opfer aktiviert, kann der Dateiversand unentdeckt starten. Durch Beobachten ihres Umfeldes sehen die Absender, welche Personen im näheren Umkreis gerade ihre Geräte benutzen. Geschlecht und Alter des Opfers können oft durch die Bezeichnungen der Mobiltelefone eingeschätzt werden. Aber spätestens die unmittelbare Reaktion des Opfers auf die Belästigung lässt dann die erfolgreiche Übertragung erkennen. Unangenehm für die Empfänger: Jeder, der sich gerade in der Nähe befindet, könnte der Absender dieser unverlangt zugesandten Bilder sein.

Laut ARAG IT-Experten hat Apple bereits reagiert und die Funktion von AirDrop eingeschränkt, um das Risiko zu verringern, über diesen Weg belästigt zu werden: Seitdem ist man für fremde Geräte, die sich in der Nähe befinden, nur noch zehn Minuten lang sichtbar. Gespeicherte Kontakte hingegen können weiterhin uneingeschränkt auf das Gerät des Kontaktes zugreifen.

Auswirkungen auf die Betroffenen
Ein erhöhter Stresslevel, Kopf- und Magenschmerzen, Isolation oder ein gestörtes Sicherheitsgefühl im Netz: Die psychologischen Auswirkungen von Cyberflashing sind vielfältig und weitreichend und sollten laut ARAG IT-Experten nicht unterschätzt werden. Vor allem Angstzustände sind bei Betroffenen mit über 44 Prozent weit verbreitet und können oft nur mit therapeutischen Maßnahmen behandelt werden.

Rechtliche Lage in Deutschland
Anders als z. B. in Großbritannien, wo Cyberflashing 2022 gesetzlich unter Strafe gestellt wurde, gibt es in Deutschland keine speziellen Gesetze, die Cyberflashing direkt adressieren. Dennoch kann das Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Denn wer anderen unaufgefordert obszöne Bilder oder Videos schickt, verbreitet pornografische Inhalte und begeht damit laut ARAG IT-Experten eine Straftat (Strafgesetzbuch, Paragraf 184). Dabei sind vor allem Jugendliche in Gefahr, sich unwissentlich strafbar zu machen. Denn es ist bereits strafbar, Nacktaufnahmen von Minderjährigen auf dem Handy zu haben.

Wie kann man unerwünschte Nachrichten vermeiden?
Der sicherste Weg, sich vor unerwünschten Inhalten über Sharing-Funktionen zu schützen, ist schlicht, sie auszuschalten. Und zwar immer dann, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, wie z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Clubs. Zudem sollte man unerwartete Nachrichten von fremden Personen, die nicht in der eigenen Kontaktliste enthalten sind, gar nicht erst annehmen. In diesem Zusammenhang weisen die ARAG IT-Experten auf eine schützende Einstellung hin, die viele Messenger-Apps bieten: Personen, die nicht im Telefonbuch stehen, müssen erst eine Kontaktanfrage stellen, bevor sie etwas senden dürfen.

Was können Betroffene tun?
Opfern von Cyberflashing raten die ARAG IT-Experten, den Absender der unerwünschten Inhalte sofort dem App-Betreiber und der Polizei zu melden und ihn zu blockieren. Darüber hinaus ist es ratsam, Beweise zu sichern. Screenshots und Nachrichtenprotokolle können bei einer eventuellen Anzeige hilfreich sein. Die kann schnell und einfach online über Dickstinction erstattet werden. Die Internetseite gehört zum Beratungsangebot von HateAid, dem Zentrum für digitale Gewalt und Betroffenenberatung. Betroffene sollten sich auch nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an Beratungsstellen zu wenden. Hilfe bieten beispielsweise das Portal JUUUPORT, die Cyber-Mobbing App der EU-Initiative klicksafe oder die Nummer gegen Kummer, die Kindern und Eltern mit Rat zur Seite steht.

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