Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat einen 68-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dies teilte das Gericht mit. Zudem wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Senat stellte fest, dass der Angeklagte als hauptamtlicher Kader der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) in Deutschland tätig gewesen sei.
Die PKK strebt einen staatsähnlichen "konföderalen" Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran und Irak an und verfügt über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die Anschläge auf türkische Polizisten und Soldaten verüben. Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten und wird von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuft.
Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von August 2015 bis Juni 2016 Leiter des PKK-Gebiets "Heilbronn" und anschließend bis Juni 2017 Leiter des PKK-Gebiets "Pforzheim". In dieser Funktion soll er an der Organisation von Propagandaveranstaltungen beteiligt gewesen sein und sich um die Anmietung von Veranstaltungsräumen sowie die Anreise und Unterbringung von Teilnehmern gekümmert haben, hieß es. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da dem Angeklagten und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offensteht.
68-Jähriger wegen Kadertätigkeit für die PKK verurteilt

Foto/Text dts
03. Juli 2025 - 21:15 Uhr
Von Peter Heidenreich