Warnstreik bei der Bahn auch in Berlin und Brandenburg

Warnstreik bei der Bahn auch in Berlin und Brandenburg. Sebastian Gollnow/dpa

Auch in Berlin und Brandenburg hat am Freitag in den frühen Morgenstunden der Warnstreik im Bahnverkehr begonnen. Das teilte die Deutsche Bahn online mit. Vor allem Pendlerinnen und Pendler dürften die Arbeitsniederlegung zu spüren bekommen: Beispielsweise zwischen Potsdam und Berlin wird in den Morgenstunden absehbar weder ein Zug noch eine S-Bahn fahren. Auch für weitere Strecken aus brandenburgischen Orten nach Berlin gibt es zu den Regionalzügen und den S-Bahnen keine Alternativen - und damit Stillstand zumindest auf der Schiene. Auf den Straßen könnte es dagegen voller werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind von dem Warnstreik nicht betroffen - vor allem innerhalb der Hauptstadt dürften viele Menschen auf die Busse und U-Bahnen umsteigen. «Die BVG wird am Freitagmorgen die maximal mögliche Zahl und Größe von Fahrzeugen auf die Straßen und Schienen bringen», teilte das Unternehmen vorab mit. «Trotzdem kann die BVG auch bei vollem Einsatz größere Ausfälle bei der S-Bahn natürlich nicht in vollem Umfang kompensieren.» Die Fahrgäste wurden aufgerufen, die Hauptverkehrszeit am Morgen zu meiden.

Zum Warnstreik aufgerufen hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Sie verhandelt seit Ende Februar mit rund 50 Bahnunternehmen neue Tarifverträge, die Gespräche stocken allerdings. Mit der Arbeitsniederlegung am Freitag von 3.00 Uhr bis 11.00 Uhr will die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.

Die EVG fordert für die Beschäftigten mindestens 650 Euro mehr pro Monat oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen sowie eine Laufzeit von zwölf Monaten für den Tarifvertrag. Die bundeseigene Bahn zeigte sich zuletzt offen, den jüngsten Schlichterspruch im Tarifstreit des öffentlichen Diensts als Orientierung für eine bahnspezifische Lösung zu übernehmen. Die EVG lehnte das strikt ab.

Der Schlichterspruch sieht zunächst einen steuer- und abgabefreien Inflationsausgleich in mehreren Stufen von insgesamt 3000 Euro vor. Ab März 2024 soll es dann einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend ein Lohnplus von 5,5 Prozent geben.