Vier Jahre Haft nach Anschlägen in Neukölln gefordert

Symbolfoto: Friso Gentsch/dpa

Im Prozess zu rechtsextremen Straftaten in Berlin-Neukölln hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den zweiten Hauptangeklagten gefordert. Der 36-Jährige habe sich der Brandstiftung und Sachbeschädigung sowie des Betruges schuldig gemacht, erklärten die Oberstaatsanwältinnen Pamela Reinsdorff und Eva-Maria Tombrink am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sie forderten zudem die Einziehung von 20 000 Euro. Diese Summe habe der Angeklagte zu Unrecht an Corona-Hilfen und vom Jobcenter erlangt. Das Gericht wollte sein Urteil nach Möglichkeit noch am selben Tag sprechen. Zuvor standen aber noch weitere Plädoyers an.

Rund sechs Monate nach Beginn steht der Prozess damit vor dem Ende. Auf der Anklagebank sitzt inzwischen nur noch einer der beiden Hauptbeschuldigten aus der rechtsextremen Szene. Sein mutmaßlicher Komplize war im Dezember vom Hauptvorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro).

Für eine Beteiligung an den Brandanschlägen auf zwei Autos von Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, sah das Gericht nicht genügend Beweise. Der Linke-Politiker und Nebenkläger Ferat Kocak, dessen Wagen damals in Flammen aufging, zeigte sich von dem Freispruch enttäuscht. Er verzichtete jedoch darauf, gegen das Urteil vorzugehen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt.

Ursprünglich waren fünf Männer im Zusammenhang mit Vorfällen in Neukölln angeklagt, bei denen es neben der Brandstiftung um rechtsextremistische Schmierereien und Bedrohungen ging. Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.