Rechtsanwalt Carl Kalmbach- Neue Gesetzesänderungen für Verbraucher und Unternehmen beachten!

Rechtsanwalt Carl Kalmbach- Neue Gesetzesänderungen für Verbraucher und Unternehmen beachten! Foto: Intec

Göttingen, 8.12. 2021.Im nächsten Jahr treten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Verbraucher wie auch auf Unternehmen haben! Unabhängig von der neuen Bundesregierung kommt es zum Jahreswechsel zu Gesetzesänderungen, die starken Einfluss auf den Alltag aller Bürger haben können, ganz gleich, ob es um den Vertrag mit dem Fitnessstudio geht oder um die Garantie eines Gebrauchtwagens. Die wichtigsten Änderungen hat Carl Kalmbach, Rechtsanwalt in Göttingen, hier zusammengefasst. Kalmbach betreut u.a. Unternehmen wie Intec, den Garantie-Versicherer aus Göttingen, der als eines der ersten Versicherungshäuser auf das kommende Gewährleistungsrecht reagiert hat. Damit erhält der Autohandel die Möglichkeit, sich vor der drohenden Pleitewelle durch Garantieansprüche abzusichern.

Die wichtigsten 4 Änderungen für 2022, hier zusammengefasst vom Rechtsanwalt Carl Kalmbach, Göttingen:

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Demnächst treten weitere Verbote in Kraft, um Verbraucher vor allzu unfairen Klauseln in den AGBs zu schützen.

Zwei Beispiele:

Bei Flugverspätungen werden mögliche Entschädigungsansprüche vom Verbraucher oft an professionelle Inkassounternehmen abgetreten, welche den Anspruch dann gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Diese Abtretung war bislang häufig in den AGB der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Künftig wird dies nicht mehr ohne weiteres möglich sein, bzw. verboten sein. Bislang war es so, dass wenn man die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft im Fitnessstudio verschlafen hat, sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängerte. 2022 bleibt die stillschweigende Verlängerung zwar weiter bestehen, aber das Vertragsverhältnis kann nur um unbestimmte Zeit verlängert werden und der Verbraucher hat die Möglichkeit, mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen.

2. Der Kündigungsbutton

Der Abschluss eines Vertrages im Internet ist leicht. Bis dato musste man im Kleingedruckten suchen, wo und wie man den Vertrag beenden kann. Künftig wird das für viele in der Zukunft online abgeschlossene Verträge einfacher, denn der Unternehmer muss nun einen Kündigungsbutton in seine Homepage einfügen. Dieser muss gut lesbar sein und darf nur mit „Verträge hier kündigen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

3. Die Last mit der Beweislast

Man hat vor einiger Zeit ein Produkt gekauft und dieses ist nun defekt. Für den Verbraucher stellt sich nun die Frage, welche Rechte er in diesem Fall hat. Hier hilft dem Verbraucher die Beweislastverteilung. Bisher ist es so: Tritt ein Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit dem Kauf auf, dann wird vermutet, dass das Produkt schon bei der Übergabe defekt war. Das Unternehmen als Verkäufer muss dann beweisen, dass dies nicht der Fall war und der Fehler erst im Nachhinein aufgetreten ist. Künftig wird sich diese Frist von sechs Monaten auf ein ganzes Jahr verlängern (mit Ausnahme des Kaufs von lebenden Tieren, da verbleibt es bei sechs Monaten). Es ist also ein ganzes Jahr das Risiko des Unternehmers zu beweisen, dass die Sache eben nicht bei Übergabe mangelhaft war.

4. Verjährung

Wie lang hat der Verbraucher bei einem Kaufvertrag eigentlich Rechte gegenüber dem Unternehmer? Üblicherweise sind das bei neuen Sachen zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen konnten Unternehmen bislang in ihren AGB die Verjährung auf ein Jahr begrenzen. Dieser zeitliche Rahmen wird zwar auch zukünftig so bleiben, aber künftig muss der Käufer über die Verkürzung der Verjährungsfrist informiert werden bzw. die Verkürzung der Verjährungsfrist muss ausdrücklich mit dem Verbraucher vertraglich vereinbart werden.

5. Fazit

Ist das nun der große Wurf für die Verbraucher? Teils teils - Die angesprochenen Neuerungen stärken die Rechte des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer erheblich. Allerdings muss sich der Verbraucher an einigen Stellen aber auf höhere Preise einstellen, denn insbesondere die verlängerte Dauer der Beweislastumkehr und auch eine etwaig im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungspflicht von zwei Jahren bei gebrauchten Sachen wird der Unternehmer in seine Preise einkalkulieren (müssen). Intec Garantieversicherung.


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